Infos zum elektronischen Rezept
Zum 01.01.2024 startet das eRezept für gesetzlich Versicherte.
Dies bringt viele Vorteile aber auch Umstellungen in den Abläufen.
Die wichtigste Änderung für Patientinnen und Patienten: Es können keine Rezepte vorbereitet werden, wenn die Gesundheitskarte in dem jeweiligen Quartal noch nicht eingelesen wurde. Optimalerweise kommen Sie zu Beginn des Quartals (die Quartale beginnen am 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.) in die Praxis, um Ihre Karte einzulesen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Folgerezepte für das laufende Quartal einfach per Email, persönlich oder telefonisch bestellen. Das Rezept wird zum Ende einer jeden Sprechstunde vom Arzt signiert und kann dann mit Ihrer Gesundheitskarte in einer Apotheke eingelöst werden. Sie brauchen daher dann nicht erneut in die Praxis kommen um das Rezept abzuholen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die vorbereiteten Rezepte, wie bisher auch, erst zum Ende der Sprechstunde signiert werden können und daher in der Apotheke auch erst dann abrufbar sind.
Wann können die Rezepte in der Apotheke eingelöst werden?
- Bestellung Mo-Fr bis 12.30h, fertig ab ca. 14h
- Bestellung Mo. & Do. Nachmittags bis 18h, fertig ab ca. 19.30h
- Bestellung per Mail außerhalb der Sprechzeiten: fertig ab 14h am Folgewerktag
Hinweis: Privatrezepte, grüne Rezepte, Verordnungen, Verbandsmaterial und sonstige Hilfsmittel können noch nicht als eRezept verordnet werden und müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden.
Sprechzeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mo, Do 15.00 - 18.00 Uhr
Telefon 0241 - 66094
Fax 0241 - 66095
Mail anmeldung@praxisdoetsch.de